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Feriensport

Feriensport beim RTHC – hier könnt ihr in den Ferien was erleben!

Endlich Ferien! Der RTHC bietet für Kinder im Alter von 6-14 Jahren zahlreiche Angebote in der Ganz-und Halbtagsbetreuung an.

Die Angebote sind offen für alle unabhängig einer Vereinsmitgliedschaft und bringen sportfreudige Kinder und Jugendliche in Bewegung.

Termine

Osterferien

Sommerferien

 

 

Herbstferien

1. FW 25.03.-28.03.2024

1. FW 08.07.-12.07.2024

2. FW 15.07.-19.07.2024

3. FW 22.07.-26.07.2024

1. FW 14.10.-18.10.2024

Tagesablauf

Zeit Angebot
8.30-9.00 Uhr Bringen / Freispiel in der Halle
9.00-12.00 Uhr Sportangebote zur Wahl (das Wahlangebot für die Woche wird vorab abgefragt)
12.00-13.00 Uhr Mittagessen
13.00-14.15 Uhr Freispielangebote zur Wahl: verschiedene Ballspiele, Spiele ohne Ball
14.15-14.30 Uhr Snackpause
14.30-16.00 Uhr Themenangebote in altershomogenen Gruppen (z.B. Bubble Soccer, Geländespiele, Kegeln etc.)
16.00-17.00 Uhr Abholung / Freispiel in der Halle

Das detaillierte Sportangebot, die Wahlangebote und die wichtigsten Informationen werden zeitnah vor den entsprechenden Ferien per Mail zugesendet.

Preise

Ostern: 4-Tage-Woche

  Ganztagsbetreuung Halbtagsbetreuung mit Mittagessen
RTHC/TSV-Mitglieder 145 € 125 €
Nichtmitglieder 210 € 160 €

Sommer- und Herbstferien: 5-Tage-Woche

  Ganztagsbetreuung Halbtagsbetreuung mit Mittagessen
RTHC/TSV-Mitglieder 175 € 142,50 €
Nichtmitglieder 240 € 180 €

Sonstiges

Als Mitarbeiter/in einer angeschlossenen Gesellschaft (z.B. Bayer/Covestro/Currenta/Tectrion) informieren Sie sich bitte bei Ihrer Personalabteilung über die Höhe und Umfang der Bezuschussungen unserer Sportangebote.

Stornobedingungen

Bei Absage des Ferienangebots Eurerseits fallen folgende Kosten an:

  • bis 14 Tage vor Beginn: 20 % des Gesamtpreises
  • 13-7 Tage vor dem Termin: 50 % des Gesamtpreises
  • 6-1 Tag(e) vor dem Termin: 80 % des Gesamtpreises
  • am ersten Tag/nach Kursbeginn: 100% des Gesamtpreises
  • bei Krankmeldung während des Angebots erfolgt die Erstattung anteilig und nur nach Vorlage eines ärztl. Attests
  • bei schwerwiegenden und wiederholten Verhaltensverstößen kann der Teilnehmer von dem Ferienangebot ausgeschlossen werden. Eine Erstattung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesem Fall nicht.

Weitere Fragen?

Julia Langen

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