Neue Corona-Regeln ab 13.01.2022

Liebe Mitglieder und Gäste,

ab Donnerstag, den 13.01.2022, gilt eine neue Coronaschutzverordnung, die für den Sport folgende Regelungen vorsieht:

  • Aktiver Sport DRINNEN: 2G+ (Immunisierung PLUS aktueller negativer Testnachweis oder alternativ BOOSTERIMPFUNG als Testersatz)
    Das heißt, es dürfen nur immunisierte Personen (vollständig geimpft / genesen) an der gemeinsamen Sportausübung teilnehmen , die darüber hinaus noch über einen zusätzlichen negativen Testnachweis verfügen (Antigen-Schnelltest max. 24 h alt; PCR-Test max. 48 Std. alt) oder als Testersatz eine BOOSTERIMPFUNG nachweisen können.
    Ausnahmen:
    – Kinder unter 6 Jahren/bis zum Schuleintritt gelten als immunisiert und getestet (Glaubhaftmachung durch Eltern reicht aus).
    – SchülerInnen bis einschließlich 15 Jahren sind immunisierten Personen (durch Schultestung) gleichgestellt und benötigen daher keinen zusätzlichen 2G- bzw. Testnachweis. Ein Altersnachweis wie beispielsweise ein Schüler-/Kinderausweis ist erforderlich.
    – SchülerInnen ab 16 Jahren  müssen immunisiert sein und können das zusätzliche Testerfordernis „+“ mit einem Schultestnachweis (Schülerausweis) erfüllen.
    – Für TeilnehmerInnen an Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen des organisierten Sports (inkl. aller Kaderathleten an Stützpunkten), die über eine erste Impfung verfügen, gilt übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) als Nachweis.

 

  • Aktiver Sport DRAUßEN: 2G (Immunisierung – also vollständig geimpft oder genesen)
    Für die gemeinsame Sportausübung draußen gilt, dass nur immunisierte Personen teilnehmen dürfen (geimpft / genesen).
    Ausnahmen:
    – Kinder unter 6 Jahren/bis zum Schuleintritt benötigen weder einen 2G Nachweis noch Test.
    – SchülerInnen bis einschließlich 15 Jahren sind immunisierten Personen (durch Schultestung) gleichgestellt und benötigen daher keinen zusätzlichen 2G- bzw. Testnachweis (Altersnachweis oder Schülerausweis erforderlich!).
    – Für TeilnehmerInnen an Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen des organisierten Sports (inkl. aller Kaderathleten an Stützpunkten), die über eine erste Impfung verfügen, gilt übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) als Nachweis.

 

  • Zuschauer bei Sportveranstaltungen: 2G (Immunisierung – also vollständig geimpft oder genesen)
    Die Zuschauer*innen müssen vollständig geimpft oder genesen sein (sog. 2G Regel).
    Grundsätzlich haben alle Zuschauer*innen eine Maske zu tragen.
    Ausnahmen:
    – Kinder unter 6 Jahren/bis zum Schuleintritt benötigen weder einen 2G Nachweis noch Test.
    – SchülerInnen bis einschließlich 15 Jahren sind immunisierten Personen (durch Schultestung) gleichgestellt und benötigen daher keinen zusätzlichen 2G- bzw. Testnachweis (Altersnachweis oder Schülerausweis erforderlich!)

(Stand: 12.01.22)

Wir werden die Nachweise einer Immunisierung und negativen Testung bzw. Boosterimpfung kontrollieren und ein Abgleich mit einem amtlichen Ausweispapier vornehmen. Bitte haltet die Unterlagen auch an der Trainingsfläche bereit.
Wir weisen darauf hin, dass die Nachweise tagesaktuell mitgebracht werden müssen, auch wenn wir Sie bereits im Vorfeld an einem anderen Tag  kontrolliert haben.

Freundliche Grüße
RTHC BAYER LEVERKUSEN e.V.

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