Neue Corona-Regelungen

Ab Freitag, den 04.03.2022, gilt eine neue Coronaschutzverordnung, die für den Sport grundlegende Vereinfachungen vorsieht:

Sport sowohl drinnen als auch draußen mit 3G (Geimpft/Genesen/Getestet)

Dies gilt sowohl für aktive Spieler, Trainer, Zuschauer und Gäste der Gastronomie.

  • Ausnahmen:
    Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen und müssen daher keinen Nachweis erbringen.
  • Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.
    (Stand: 04.03.22)

Wir werden die Nachweise einer Immunisierung oder Negativtestung kontrollieren und ein Abgleich mit einem amtlichen Ausweispapier vornehmen. Bitte haltet die Unterlagen auch an der Trainingsfläche bereit.
Wir weisen darauf hin, dass die Nachweise tagesaktuell mitgebracht werden müssen, auch wenn wir Sie bereits im Vorfeld an einem anderen Tag kontrolliert haben.

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