Neue Coronaregeln ab 28.12.2021

Liebe Mitglieder und Gäste,

aufgrund der zunehmenden Infektionsgefährdung des Corona-Virus sind für den Sport folgende Beschränkungen (gem. gültiger Fassung vom 28.12.21) vorgenommen worden:

Die Sportanlagen des RTHC, sowohl die Innen- als auch die Außenbereiche, dürfen nur noch von immunisierten Personen besucht werden (2G-Regel).

Für den Sportbetrieb ergeben sich folgende, zusätzliche Regelungen:

  • Aktiver Sport DRINNEN: 2G+ (Immunisierung PLUS aktueller negativer Testnachweis)
    Das heißt, es dürfen nur immunisierte Personen (geimpft / genesen) an der gemeinsamen Sportausübung teilnehmen , die darüber hinaus noch über einen zusätzlichen gültigen Testnachweis verfügen (Antigen-Schnelltest max. 24 h alt; PCR-Test max. 48 Std. alt).
    Ausnahmen:
    - Kinder unter 6 Jahren/bis zum Schuleintritt benötigen weder einen 2G Nachweis noch Test
    - Schüler bis einschließlich 15 Jahren sind immunisierten Personen (durch Schultestung) gleichgestellt und benötigen daher keinen zusätzlichen 2G- bzw. Testnachweis. 
    - Schüler zwischen 16 und einschließlich 17 Jahren sind immunisierten Personen gleichgestellt, sofern diese die Schule besuchen und dort getestet werden (hier ist ein Schultestnachweis bzw. Schülerausweis erforderlich!)
    - Für Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen gilt, dass sich nicht immunisierte Sportler*innen durch einen aktuellen PCR-Test (max. 48 h alt) freitesten lassen können.

 

  • Aktiver Sport DRAUßEN: 2G (Immunisierung - also geimpft oder genesen)
    Für die gemeinsame Sportausübung draußen gilt, dass nur immunisierte Personen teilnehmen dürfen (geimpft / genesen).
    Ausnahmen:
    - Kinder unter 6 Jahren/bis zum Schuleintritt benötigen weder einen 2G Nachweis noch Test>
    - Schüler bis einschließlich 15 Jahren sind immunisierten Personen (durch Schultestung) gleichgestellt und benötigen daher keinen zusätzlichen 2G- bzw. Testnachweis. 
    - Schüler zwischen 16 und einschließlich 17 Jahren sind immunisierten Personen gleichgestellt, sofern diese die Schule besuchen und dort getestet werden (hier ist ein Schultestnachweis bzw. Schülerausweis erforderlich!)
    - Für Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen gilt, dass sich nicht immunisierte Sportler*innen durch einen aktuellen PCR-Test (max. 48 h alt) freitesten lassen können.

 

  • Zuschauer bei Sportveranstaltungen: 2G (Immunisierung - also geimpft oder genesen)
    Die Zuschauer*innen müssen vollständig geimpft oder genesen sein (sog. 2G Regel).
    Grundsätzlich haben alle Zuschauer*innen eine Maske zu tragen.
    Ausnahmen:
    - Kinder unter 6 Jahren/bis zum Schuleintritt benötigen weder einen 2G Nachweis noch Test
    - Schüler bis einschließlich 15 Jahren sind immunisierten Personen (durch Schultestung) gleichgestellt und benötigen daher keinen zusätzlichen 2G- bzw. Testnachweis. 
    - Schüler zwischen 16 und einschließlich 17 Jahren sind immunisierten Personen gleichgestellt, sofern diese die Schule besuchen und dort getestet werden (hier ist ein Schultestnachweis bzw. Schülerausweis erforderlich!)

Wir werden die Nachweise einer Immunisierung und negativen Testung kontrollieren und ein Abgleich mit einem amtlichen Ausweispapier vornehmen. Bitte haltet die Unterlagen auch an der Trainingsfläche bereit.

Stand:10.01.2022

Freundliche Grüße

RTHC BAYER LEVERKUSEN e.V.

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